Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis durch die Teillegalisierung in Deutschland erlaubt. Das stellt nicht nur Polizei, Lehrerschaft und Mediziner, sondern auch die ehrenamtlichen Vereine für Suchtkrankenhilfe vor neue Herausforderungen.
Fragen wie „Darf man kiffen, trinken und Auto fahren?“ oder „Wie bemerkt man bei Angehörigen eine Cannabis-Sucht?“ erreichen die Vereine hundertfach. Das Bundesgesundheitsministerium ist gefordert, durch klare Aufklärung schnelle Abhilfe zu schaffen.
Text: Tim Wartenberg, Freundeskreis Bad Nauheim